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Ein Kardinal vor Gericht

Ich habe lange gezögert vor der Entscheidung über dieses Thema. Das Geschehen vor der „Royal Commission“ hatte sich zu einem traumatischen Dauerthema entwickelt, ganz besonders für die Kirchen. Die Sexualität in ihrer zerstörerischen Seite, zerstörerisch für Täter und Opfer, war Tagesthema über lange Zeit. Nun also der Kardinal vor Gericht. Die Medien bezeichnen seinen Fall mit dem Zusatz „historisch“, um zu betonen, dass die Anschuldigungen extrem lange zurückliegen, doch das ändert ja nichts am behaupteten Geschehen.  –

Bis zu einem denkbaren Schuldspruch gilt die rechtliche Unschuldsvermutung, eine denkbare Vorverurteilung durch die Medien darf es nicht geben. Das gilt für jeden behaupteten Tatbestand, auch jede andere Person vor Gericht.

Die Frage des Pontius Pilatus „WAS IST WAHRHEIT?“ in der Verhandlung gegen Jesus hat ihre Aktualität behalten.

(Foto eines Gerichtssaals im Justizzentrums Aachen von ACBahn, via Wikimedia Commons).

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