Seit etwa drei Jahren treffe ich mich mit zwei anderen Männern jeden Dienstagmorgen für ca. eineinhalb Stunden in meinem Zuhause. Beide sind überzeugte Christen. Wir beginnen jedes Treffen mit einer eher geistlich motivierten Musik. Bisher hatten wir uns mehr oder weniger zwanglos mit Fragen beschäftigt, die aus unserem Alltag als Christen hervorgingen, auch über bestimmte Passagen in der Bibel oder Andachten aus dem Radio. Jeder konnte jederzeit ein Thema ansprechen zur allgemeinen Aussprache. Wir betrachten unterschiedliche Meinungen als den Schatz der Vielfalt und respektieren sie auch dann, wenn wir sie nicht teilen.
In unseren beiden letzten Zusammenkünften hat sich dieser sehr allgemeine Umgang verändert. Wir wollen uns nun am Ende jeder Zusammenkunft auf ein Thema in der folgenden Woche einigen und uns auf diese Themen individuell vorbereiten unter Verwendung unterschiedlicher Medien und Materialien. Unser erstes Thema lautet:
„Schuld“
Mir ist rasch deutlich geworden, daß das vermutlich ein viel zu umfangreiches Thema werden wird für ein einziges Treffen. Ich möchte auch sehr gern Leserinnen/Leser des „Wort zum Alltag“ einbeziehen in unser Bemühen. Vielleicht darf ich mit einigen Fragen zu diesem erhofften Austausch anstoßen:
Was verstehen wir unter Schuld? Wessen Meinung interessiert uns bei diesem Thema besonders? Sind biblische Berichte zu dem Thema zeitlos auch heute gültig oder wandelt sich unser Verständnis? Wer befindet darüber, was Schuld ist oder nicht?


Kommentar ( 1)
Angelika says:
19. Dezember 2014 at 1:18Über das Thema “ Schuld“ könnte man in der Tat mehrere Bücher schreiben. Aber das überlasse ich z.B. lieber Eugen Drewermann, der kann schneller Bücher schreiben als unsereins lesen kann. „Schuld“ ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Spontan dachte ich an das Prinzip bei Scheidungen: “ schuldig geschieden“.
Das galt noch bis Ende Juni 1977.
Seitdem ist eine Scheidung sehr viel komplexer. Aber auch heute ist noch sehr viel verbesserungswürdig, insbesondere, was das gemeinsame Sorgerecht und die gemeinsame Sorgepflicht für Kinder betrifft. Davon kann ich als “ Anwältin des Kindes“( Verfahrenspflegerin, Beistand) ein Lied singen.