In diesem Monat gibt es Parlamentswahlen in meiner Heimat Deutschland und meinem Gastland Australien. Bisher habe ich als deutscher Staatsbürger auch aus Australien an den Bundestagswahlen teilgenommen. Für die Beantragung eines neuen Reisepasses musste ich meine Abmeldung vom deutschen Wohnsitz nachweisen. Erkundigungen am bisherigen Wohnort zu meinem Wahlrecht ergaben nichts; vielleicht hätte ich mich früher und besser informieren müssen. — Die Situation hier in Australien ist in vielen Aspekten anders. Das Parlament wird für drei Jahre gewählt, in meinen Augen eine völlig unsinnige Regelung. Den Wahltermin bestimmt der amtierende Premierminister, was mehr als ein schlechter Witz ist. Das vornehmste Recht
eines demokratischen Bürgers ist dem australischen Bürger genommen: er/sie muss unter Androhung von Bestrafung an der Wahl teilnehmen; den kandidierenden Parteien bleibt damit ein Bild vom Interesse der Wähler an den Wahlen oder ihrem Desinteresse erspart. Krone des Unsinns ist das Präferenzsystem. Vor Jahren gelangte dadurch ein Kandidat mit 1,7% der Erststimmen für seine Partei in den Senat, die zweite Kammer. Warum eine konservative Partei sich den Wählern als „liberal“ präsentiert, hat mir noch niemand erklären können.
Das benachbarte kleine Neuseeland, von Australiern gern ironisiert, hat vor Jahren eine umfassende Wahlrechtsreform geschafft. Die würde ich mir auch für mein Gastland Australien wünschen.
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Kommentare ( 3)
Angelika says:
6. September 2013 at 0:47Deutschland und Schweden sind die einzigen Länder, in denen Homeschooling nicht erlaubt ist. In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Erst kürzlich gab es wieder dramatische Polizeieinsätze nahe Darmstadt, weil eine Familie nicht der Schulpflicht gehorchte. Warum also gibt es in Deutschland nicht auch eine Wahlpflicht? Wäre zumindest mal ein Gedanke wert.In anderen Ländern stehen sie Schlange, um endlich mal wählen zu können. Die Gleichgültigkeit und Dummheit vieler Menschen hier ist erschreckend. Ich habe seit gestern meine Wahlunterlagen, weiß allerdings noch nicht, was ich wählen soll.
Dierk Mohr says:
6. September 2013 at 13:24Dietrich benutzt starke Worte,wie „unsinnige Regelung“, „schlechter Witz“,“ Krone des Unsinns“ fuer das australische Wahlsystem, welches
seit 1924 gilt, nachdem 1922 die Wahlbeteiligung unter 60% abrutschte (Quelle Sydney Morning Herald“).
Meine Meinung ist da anders: ich halte es fuer eine gute Regelung, alle drei Jahre zur Wahl zu gehen, dann kann eine schlechte Regierung schneller abgewaehlt werden (hier in NSW gingen wir von drei auf 4 Jahre, kaum jemand wird argumentieren wollen, dass das eine gute Loesung bei ausufernder Korruption war).
Der Wahltag wird vom Prime Minister bestimmt, der aber im vorgeschriebenen Rahmen bleiben muss.
Die Pflichtwahlbeteiligung bedeutet nicht, dass der Waehler eine Partei waehlen muss, er kann den Wahlzettel unausgefuellt oder
ungueltig machen. Diese ungueltigen Stimmen machen aber in der Regel weniger als 10% aus. In allen Bundeswahlen lag die Wahlbeteiligung bei mehr als 90% was m.E. ein besseres Ergebnis hervorbringt, als wenn wir wie in den USA nur die Haelfte der Wahlberechtigten an die Urne bekommen. Uebrigens haben 10 von 30 OECD Laendern Wahlpflicht.
Das Praeferenzsystem ist besser als First past the Post, da hier sichergestellt wird, dass im Falle dreier Kandidaten mit etwa
gleich vielen Stimmen dann derjenige gewaehlt wird, der mehr Zweitstimmen hat als die beiden anderen. Beispiel Wilkie in Hobart vor
Liberalen und Labour oder Bandt in Melbourne.
Natuerlich waere es besser, wenn im Senat das Praeferenz-System auf 3 oder 4 Posten beschraenkt wuerde.
Ich freue mich auf die morgige Gelegenheit, mein Wahlrecht auszuueben.
Anna-E says:
12. September 2013 at 22:00http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/auslandsdeutsche/index.html
Aktuelle Informationen für Deutsche im Ausland
03.09.2013
Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland
Deutsche, die im Ausland leben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, müssen, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Für diese Anträge sieht das Gesetz eine Frist vor. Diese endete für die Bundestagswahl 2013 am 1. September 2013. Eine Antragstellung ist daher grundsätzlich nicht mehr möglich.